Montag, 28. Januar 2013

Rituale cisterciense (1892), 4. Buch, 11. Kapitel: Von den Regularorten

11. Kapitel: Von den Regularorten


[1.] Niemand betritt die Küche, ausgenommen der Zellerar, der Koch, der Küchendiener und der Infirmar; doch können der Kantor und der Sakristan dort um Feuer, Kohlen und Salz ersuchen, wenn sie es andernorts nicht haben können.

2. Ins Refektorium tritt ebenfalls niemand ein, außerhalb der Zeit des Mixtum oder der Stärkung: ausgenommen sind der Infirmar, die Wochendiener der Küche, der Kirchendiener für das in der Kirche zu segnende Salz, und jene, die die Erlaubnis zum Trinken erhalten haben.

3. Ins Calefactorium / in den Wärmeraum können sie sooft eintreten, wie es nötig ist; die sich Wärmenden sollen aber darauf achten, dass sie es sittsam tun, und nicht mit nackten Füßen, wenn jemand anwesend ist.

4. In den Sprechzimmern sprechen nicht mehrere, auch nicht mit dem Prior, sondern nur zwei gleichzeitig zur Zeit der Lesung: wenn nicht der Obere aus irgendeiner Notwendigkeit heraus anordnen sollte, dass mehrere zusammenzurufen sind; das [geschehe] mit gedämpfter Stimme und kurz, wenn sie können; sobald die Aufgabe beendet ist, aufgrund derer sie eingetreten sind, gehen sie fort. Auch trete keiner ein, ohne durch ein Zeichen oder einen Laut um Erlaubnis gebeten zu haben. Wer mit einem anderen sprechen möchte, sage: Benedicite [Segnet…], und der andere antworte: Dominus [Der Herr…], und dann sprechen sie, was notwendig ist, mit wenigen und leisen Worten.

5. Die ins Dormitorium Eintretenden setzen die Kapuzen auf ihre Häupter, noch seien sie niemals ohne Tunika und Kukulle oder Skapulier: sie entkleiden und bekleiden sich schicklich, wechseln die Tuniken bei ihrem Bett und ziehen ihre Schuhe so an, dass sie nicht nackt gesehen werden. Niemand schlage dort seine Kleider aus, oder mache Zeichen, außer vielleicht mit dem Abt oder dem Prior; noch grüßen sie dort irgendjemand oder verneigen sich.

6. An den Eingängen der Zellen befinde sich eine mit einem schließbaren Brett verdeckte Öffnung, durch die einzig der Obere blicken und die Beschäftigungen der Brüder sehen kann; dieser habe außerdem einen Generalschlüssel, damit er, wann es ihm [richtig] scheint, bei Tag und Nacht in die Zellen eintreten kann.

7. Niemand steige aufrecht ins Bett, wenn er sich niederlegt: vielmehr lege er auf dem Bettgestell - das heißt auf der vorderen Seite des Bettes – sitzend die Füße ins Bett. Die Lampen jedoch in der Mitte des Dormitoriums brenne die ganze Nacht über, [so dass] an ihr ein jeder insbesondere seine Kerze, wenn das nötig ist, anzünden kann.

8. Wenn sie in die Bedürfnisanstalt eintreten, bedecken sie ihre Gesichter mit den Kapuzen, so gut sie können; und mit bis zu den Füßen hinab gelassener Kukulle setzen sie sich nieder, die Ärmel vor sich aufgefaltet. Wenn sie jedoch irgendwann in Skapulieren [auf dem Reihenabort] sitzen (wovor sie sich hüten sollen, wenn nicht die Notwendigkeit drängt), bedecken sie nichtsdestotrotz das Gesicht von [seiner] Vorderseite.

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