Montag, 19. September 2011

Rituale cisterciense Deutsch - 3. Buch, 27. Kapitel: Vom feierlichen Tricenarium und den vorgeschriebenen Totenoffizien

Rituale cisterciense (1892), Buch 3, Kapitel 27:

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[1.] Am 17. September (auch wenn es ein Sonntag ist), wenn alle im Kapitelsaal versammelt sind, verbeugt sich der Leser nach der Lesung der Regel und der Kapitelsbeschlüsse, nachdem er das gewöhnlich [stattfindende] Gedächtnis der verstorbenen Brüder ausgelassen hat, und geht an seinen Platz. Der Kantor jedoch tritt zu demjenigen, der dem Kapitel vorsteht, verneigt sich mit entblößtem Haupt und singt stehend im Lektionston:
Sprecht die Seelen unserer Brüder, Schwestern, Familiaren und Wohltäter los, die in diesem Jahr verstorben sind.
Nachdem er das gesungen hat, verneigt er sich wiederum und kehrt zu seinem Sitz zurück.
2. Bald darauf singt der Obere, der zusammen mit dem Konvent aufrecht steht, mit entblößtem Haupt, indem er am Schluss eine Flexa macht:
Die Seelen unserer Brüder, Schwestern, Familiaren und Wohltäter, die in diesem Jahr verstorben sind, mögen ruhen in Frieden. ¶
Nach der Antwort ‚Amen’ wenden sich alle, die vorher einander zugewandt standen, nach Osten oder zum Sitz des Oberen, und singen wechselseitig, vom Kantor angestimmt, mit der Flexa den Psalm De profundis [Aus den Tiefen]. Nach dem Vers Requiem aeternam [Ewige Ruhe] beginnt der Kantor:
Kyrie eléyson.
Und alle werfen sich (auch am Sonntag) nieder, wie oben in Kapitel 8 und fügen hinzu:
Christe eléyson, Kyrie eléyson.
Und still Vater unser  etc. [worauf] am Ende der Obere, bis dahin niedergeworfen, singt:
Und führe uns nicht etc.
A porta inferi. ¶
Requiescant in pace. ¶
Domine exáudi, etc.
Und sich zum Der Herr sei mit euch erhebend, singt er aufgerichtet:
Orémus. ¶ Deus véniae, etc. mit vollständiger Konklusion.
3. Danach sitzen alle wie vorher und der Kantor singt ‚in directum’ [auf einem Ton], nachdem er in gleicher Weise wieder zum Oberen gegangen ist:
Sprecht die Seelen unserer Väter, Mütter, Brüder, Schwestern und aller unserer Verwandten los, die in diesem Jahr verstorben sind.
Der Obere antwortet sitzend:
Sie mögen ruhen in Frieden, und der Konvent [antwortet]: Amen.
4. Nachdem darauf Benedicite gesagt worden ist von demjenigen, der vorsteht, mache der Kantor, wenn ein Verstorbener zu absolvieren oder ein [Toten-]Breve für ihn zu lesen oder sein ‚Dreißigster Tag’ zu kommemorieren ist, dies in gewohnter Weise. Der Obere aber erinnert an die [Gebets-]Verpflichtung, die wir gegenüber den Verstorbenen einhalten; ‚von der Ordnung [unseres Ordens]’ wird gesprochen wie zu anderer Zeit; und endlich, nachdem alles behandelt wurde, was zu behandeln war, beginnt der Kantor De profundis etc. ‚in directum’ [auf einem Ton] und der Obere singt am Ende die Collecta Fidelium anstelle von Deus veniae, die schon gesungen wurde.
5. Fernerhin fällt unter die obige Verpflichtung: 1° dass an diesem Tag des 17. [September] zur Vesper das Feierliche Tricenarium begonnen wird, es sei denn, dass vielleicht am folgenden Tag ein vorgeschriebener Fasttag ist, also die Quatember[-woche] oder der Vigiltag des hl. Matthäus; oder dass darauf ein Sonntag oder ein Festtag mit 3. Lektionen fällt. Wenn das eintritt, wird das Offizium bis nach der Vesper jenes Tages, des Festes oder des Sonntags, verschoben, und am folgenden Tag werden die Laudes und die Messe, die dritte in der Ordnung, feierlich gesungen, wie auch die Vesper und die entsprechende Nokturn am Vortag, mit der einzigen Collecta Deus veniae. 2° Während des Tricenariums wird diese Collecta Deus veniae als erste in allen Messen und Totenoffizien gesungen, die nicht für einen gegenwärtigen [also noch nicht begrabenen] Verstorbenen sind oder von irgendeinem Jahresgedächtnis sind, und in den Ferialmessen oder [in solchen] von einem kommemorierten Heiligen, für den eine Eigenmesse gefeiert wird, singt man sie an zweiter Stelle. Nicht jedoch an Festen mit 3 oder 12 Lektionen. 3° Ein jeder Priester des Ordens soll 20 Messen privat für jene [Verstorbenen] feiern, außer jenen, die am Tag dieses Jahresgedächtnisses oder anderer - Feierlicher oder monatlicher – Jahresgedächtnisse gesungen werden sollen. Auch Kleriker sollen zehn Psalterien [die 150 Psalmen] mit den Vers Requiem am Schluss des letzten der Psalmen, die sie beten, rezitieren; und die Konversen 1500 Herrengebete [Vaterunser] oder ebenso viele Miserere [Ps. 50]. 4° Drei ‚Präbenden’ [hier: ‚Dargereichtes’] werden an jedem Tag des Tricenariums im Refektorium für die Verstorbenen offeriert, nachdem dem Oberen aufgetischt wurde; diese ‚Präbenden’ werden an den dazu bestimmten Ort gestellt oder jedenfalls an die rechte Seite des Haupttisches und werden vom Pförtner des Klosters nach der Mahlzeit weggenommen und an die Armen verteilt.
6. Auch an Allerseelen, dem 2. November, am Gedächtnistag unserer Eltern, dem 18. November, dem der Oberen des Ordens, dem 28. Januar, und der unter der Regel [gelebt habenden] Personen des Ordens, dem 21. Mai, halten wir ein feierliches Offizium mit Vesper, Nokturn und Messe; und wenn einer dieser Tage auf einen Montag oder den Folgetag irgendeines Festes fällt, wird nach der regulären Vesper [des Sonn- oder Festtags] die Totenvesper feierlich gesungen. An diesen Offizien und Ähnlichem sollen alle teilnehmen, wenn sie nicht aus schwerwiegendem Grund verhindert sind. Und die einzelnen Priester, der Hebdomadar ausgenommen, sind gehalten, für diese [Verstorbenen] an jenem Tag [die Eucharistie] zu feiern: Und der Hebdomadar [soll in der Messe] von der Seligen [Jungfrau Maria] die zweite Collecta von diesen [Verstorbenen] singen.
7. Fernerhin werden in jedem feierlichen Totenoffizium die Psalmen stehend und ein wenig langsamer gesungen, das Vaterunser wird von den Brüdern über die Miserikordien verneigt vor den Lesungen der Nokturn gesprochen; diese [Brüder] sitzen später zu den Lesungen, die der Invitator singt, wie es [sonst] üblich ist. Doch das dritte Responsorium beginnt der Kantor und dessen Vers singt er stehend; wenn er dessen Beginn wiederholt, stehen alle auf und stehen bis zum Herrengebet [Vaterunser], das still zu sprechen ist, mit dem folgenden Psalm und der Collecta, entweder über die ‚Formen’ oder über die Miserikordien [verneigt], je nach Festrang des Regularoffiziums, und der Hebdomadar selbst singt den Vers Reciescant nach der Collecta: nicht jedoch der Kantor. Zur Messe werden das Responsorium Si ambulem oder Requiem und der Tractus Absolve gemeinsam von beiden Chorseiten gesungen, wobei der Kantor beginnt: und nach dem Sanctus knien wir uns über die ‚Formen’ gebeugt, wenn die [liturgische] Zeit die Kniebeugung erlaubt. Alles übrige geschieht, wie wir oben in Kap. 5 gesagt haben.
8. Am Ende der Messe findet keine Absolution an der Bahre statt, die nicht herbeigebracht werden soll, außer in den Fällen, die im 5. Buch angegeben sind. Nur an Allerseelen, am 2. November, wird eine Prozession gehalten nach folgendem Ritus.
9. Auf der Epistelseite zieht der Zelebrant das Messgewand aus und kleidet sich in ein Pluviale [Chormantel], und wenn er an der Altarstufe steht, legt er Weihrauch ins Weihrauchfass ein, ohne Segen oder Kuss, wobei ihn der Subdiakon unterstützt: Dann nimmt der Diakon das Prozessionskreuz, das dort vom Sakristan bereitgestellt wurde, und der Chor in den Stallen fährt fort mit dem R[esponsorium] Libera me etc, wobei der Kantor beginnt. Darauf folgt der Konvent in der Ordnung dem vorangehenden Thuriferar und dem [darauf folgenden] Diakon mit dem Kreuz und den Kerzenträgern, wie im 1. Buch, Kap. 17 [beschrieben] und hält die Prozession durch den Kapitelsaal, den Kreuzgang, die Kirche und den Friedhof. An diesen [Orten] geht der Abt mit dem Weihwasserwedel umher und besprengt mit der rechten Hand die Gräber auf dem Weg, und der Subdiakon zu seiner Rechten, ein wenig hinter ihm, hebt mit der Linken den vorderen Teil seines Pluviales an, und mit der Rechten hält er das Gefäß mit dem Weihwasser. Die in den Büchern verzeichneten Responsorien werden jedoch so getragen gesungen, dass beim Ausgang des Friedhofs die sieben Bußpsalmen vom Kantor begonnen werden können. Der Konvent rezitiert sie wechselseitig und mit Gravität, und geht in die Kirche zurück durch die Tür, durch die man auf den Friedhof geht; und diese Psalmen beendet er [der Konvent] auf der Presbyteriumsstufe kniend, wie oben in Kap. 17 [beschrieben], indem er den Vers Requiem etc. am Ende des letzten [Psalms] hinzufügt. Inzwischen legt der Zelebrant, der mit dem Kreuz und den anderen Altardienern in die Sakristei zurückgekehrt ist, [die Gewänder] ab. Danach aber kniet er an seiner Stelle [in der Rangordnung] nieder und singt mit den anderen die Psalmen weiter. Am Schluss richtet er sich vor der Altarstufe auf die Knie auf und singt die Versikel A porta, Domine exaudi, Dominus vobiscum, die Collecta Fidelium und Requiescant in pace: nachdem ihm alle geantwortet haben Amen, stehen sie auf und entfernen sich.

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